Weber, Beatrix (2018)
Begleitforschung Smart Data: Big Data, Smart Data, Next?, S. S. 88-91.
Weber, Beatrix (2018)
Digitalisierung - Segen oder Fluch?, S. S. 101-123.
Weber, Beatrix (2016)
Die Zukunft des Datenschutzes im Kontext von Forschung und Smart Data, S. 38 ff.
Das Grünbuch „Digitale Plattformen“ vom 30.05.2016 soll im Rahmen der Digitalen Strategie 2015 einen Ordnungsrahmen für mehr Investitionen und mehr
Innovationen bei fairem Wettbewerb schaffen. Gleichzeitig sollen die Grundrechte und die Datensouveränität von Individuen und Unternehmen gesichert werden. Datenvermeidung kann nach dem Grünbuch in Zeiten von Big Data keine Leitlinie mehr sein.122 Daten sind vielmehr der wichtigste „Grundstoff“ der digitalen
Ökonomie. Zweckbindungsgrundsatz und Datensparsamkeit sind demnach konkretisierungsbedürftig und der Abwägung mit anderen Rechten und Interessen
nicht entzogen.123 Ziel soll die effektive, individuelle Datensouveränität sein. Der Dateninhaber soll hierbei vor konkreten Missbrauchsgefahren geschützt werden.
Daten wird ein wirtschaftlicher Wert zugebilligt. Sie haben insofern die Funktion einer „neuen Währung“ und können als Substitut für ein Entgelt dienen.124 Als
Leitlinie zur Einwilligung in die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten wird im Grünbuch der vom „Unternehmen kommunizierte Zweck“ in den Mit-
telpunkt gestellt. Mehr Kommerzialisierung erfordere allerdings auch mehr individuelle Kontrolle. Eine Einwilligung nach Sphären, das sogenannte Identity Management, standardisierte Einwilligungen für bestimmte Geschäftsmodelle, Ampelsysteme, Zertifizierungen, die treuhänderische Wahrnehmung von Datenrechten durch Dritte und die Selbst- oder Koregulierung, z. B. durch Verhaltenskodizes, werden als mögliche Regelungsansätze angesprochen.125 Datenanalyseverfahren, die individuelle Preisbildung und das Profiling werden bei vorheriger Einwilligung, die auf ausreichender Information basiert, als zulässig erachtet.126
Weber, Beatrix; Buschermöhle, Heinrich (2016)
Compliance-Berater 2016 (9), S. 339 ff..
Technische Sicherheit erzeugt mehr Rechtssicherheit, wenn sie Haftung und Schäden vermindern oder zu vermeiden hilft. Bei Verstößen gegen Recht und Gesetz drohen erhebliche Bußgelder und ggf. ein Image- Verlust. IT-Compliance als Einhaltung von Recht und Gesetz von und durch IT ist vom technisch Machbaren und wirtschaftlich Vertretbaren abhängig. Technische Sicherheit kann dann mehr Rechtssicherheit erzeugen, wenn für Konzeption und Implementierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen die gesetzli- chen Anforderungen berücksichtigt, Risiken eingeschätzt und diese beweisbar dokumentiert werden. Hierfür ist ein strukturierter und dauerhafter IT-Compliance Prozess erforderlich.
Weber, Beatrix (2016)
Schmola/Rapp: Compliance, Governance und Risikomanagement im Krankenhaus, Wiesbaden 2016, S. 3-24.
Compliance, die Einhaltung von Recht und Gesetz und unternehmensinternen Normen, ist Teil der Good Corporate Governance und Bestandteil des Risikomanagements. Compliance ist damit eine rechtliche, organisatorische und Prozessherausforderung für jedes Krankenhaus. Einigkeit besteht mittlerweile darüber, dass jedes Unternehmen sich mit den Herausforderungen von Compliance beschäftigen sollte, auch wenn Rechtsgrundlagen und Umfang der erforderlichen Maßnahmen im Einzelnen noch ungeklärt sind. Compliance ist eine Aufgabe der Unternehmensleitung, die in der Umsetzung an einen entsprechend qualifizierten Compliance Officer delegiert werden kann. Die Letztverantwortung für Compliance im Krankenhaus verbleibt jedoch immer bei der Leitung selbst. Der Aufbau eines angemessenen Compliance Management Systems soll die Haftungsrisiken für das Unternehmen und seine Leitung mindern. Ob Compliance Zertifizierungen hierzu beitragen können, ist weder durch Gesetz noch die Rechtsprechung geklärt.
Weber, Beatrix; Buschermöhle, Heinrich; Klein, Manfred (2016)
eGovernment Computing 2016 (1).
Die digitale Transformation bringt ein viel diskutiertes Thema zurück auf die Agenda: IT-Compliance. Wie die Öffentliche Verwaltung davon betroffen ist, untersuchen das Institut für Informationssysteme (iisys) der Hochschule Hof und die Blue Eye Solutions GmbH. Erste Ergebnisse des laufenden Forschungsprojekts liegen nun vor.
Weber, Beatrix (2013)
Recht im Dialog, Gedächtnisschrift für Rainer Wörlen, Baden-Baden 2013 2013, S. 341-356.
Weber, Beatrix (2006)
Zeitschrift für Risk, Fraud & Governance 2006, S. 30-35.
DOI: 10.37307/j.1867-8394.2006.01.09
Innovationen kommt eine zentrale Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu. Innovationsschutz in jeder Stufe der betrieblichen Wertschöpfungskette muss daher Teil jedes Risikomanagements sein. Die rechtliche Umsetzung des Innovationsschutzes erfolgt über die Anmeldung von Patenten, Marken und Geschmacksmustern oder des Einkaufs der entsprechenden Nutzungsrechte hierzu im Wege der Lizenznahme. Zur Implementierung eines wirkungsvollen Innovationsschutzes im Rahmen eines ganzheitlichen Risikomanagements gehört die Integration des Innovationsschutzes in die Technologie- und damit auch die Gesamtunternehmenstrategie, das aktive Management des Technologieportfolios und die Verteidigung der eigenen Innovationen.
Sokianos, N.; Weber, Beatrix (2006)
Produkt- und Konzeptpiraterie: Erkennen, vorbeugen, abwehren, dulden, nutzen, S. 257-271.
Von Produktpiraterie sind mittlerweile alle Branchen betroffen. Die Zahl
der Plagiate steigt, und die Qualität nimmt zu: Original und Fälschung
sind selbst von Spezialisten mitunter kaum noch zu unterscheiden.
Dieses Buch bietet neben Daten und Fakten sowie konkreten Fallbeispielen
vor allem nützliche Anregungen und Empfehlungen für den Umgang mit
Produkt- und Konzeptpiraterie im eigenen Unternehmen. Das Autorenteam
stellt Beispiele aus der Automobil-, Software-, Textil- und
Pharmaindustrie sowie aus dem Anlagen- und Gerätebau vor. Auch der
Nutzen von Piraterie wird behandelt.
- Werte und Unternehmenspolitik
- Markenkommunikation und Vertriebswege
- Intellectual-Property-Schutztechniken
- Intellectual Property im Tagesgeschäft
- Produktpiraterie in China
Weber, Beatrix (2004)
Erich Schmidt Verlag, Berlin, 20042002.
Das Recht des Zahlungsverkehrs ist mit Überweisung, Lastschrift, Scheck, ec- und Kreditkarte ein wichtiges Gebiet des Bankrechts. Es besteht insbesondere aus den AGB und den Sonderbedingungen der Kreditwirtschaft sowie dem darauf basierenden Richterrecht. Mit der Regelung des Überweisungsgesetzes wurde jetzt erstmals eine spezialgesetzliche Grundlage geschaffen. In diesem Buch werden die relevanten Themen praxisnah und präzise anhand von Rechtsprechung und Kommentarliteratur mit Blick auf die Fall-Lösung aufbereitet. Dabei hat die Autorin u.a. für Schriftsätze und Gutachten einschlägigen Urteile berücksichtigt. Behandelt werden auch die Zahlungsverfahren im Internet und aktuelle Fragen des Zahlungsverkehrs bei Pfändung und Insolvenz.Das an der Praxis orientierte Werk hilft allen Verantwortlichen die sich in der Beratungs- und gerichtlichen Praxis mit dem Recht des Zahlungsverkehrs beschäftigen.Schwerpunkte- Das Lastschriftverfahren- Der Scheck- Die Zahlung mittels ec-Karte- Die Kreditkarte- Die beleglosen Zahlungsverfahren im Internet- Die Pfändung und Insolvenz im Zahlungsverkehr.
Weber, Beatrix (2002)
Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 2002.
Die Händler beklagen die fehlende Zahlungsgarantie und die daraus
resultierenden Scheinbestellungen. Die Kunden sind skeptisch, ob ihre
Zahlung auch bestimmungsgemäß erfolgt und ob ihre Kreditkartendaten
missbraucht werden können. Zahlungssicherheit lässt sich nicht nur durch
technische, sondern auch durch rechtliche Rahmen-bedingungen zwischen
Kunde, Händler und Kartenherausgeber erreichen.
Das Werk beschäftigt
sich erstmals umfassend mit der Vertrags-gestaltung und der Haftung bei
den gängigen Zahlungsarten beim electronic commerce: Kreditkarte,
Lastschriftverfahren und Geldkarte. Vorangestellt ist eine tech-nische
Einführung in die Zahlungsverfahren. Es wendet sich an alle, die sich
mit der rechtlichen Beurteilung oder der vertraglichen Gestaltung von
Zahlungsverfahren im Internet beschäftigen. Das Buch soll als Leitlinie
zur Ausgestaltung der Vertragsbedingungen und der Beur-teilung der
Haftungs-risiken dienen. Es hilft den am Zahlungsverkehr im Internet
Beteiligten, das für sie aus rechtlicher Sicht optimale Angebot an
Zahlungsmöglichkeiten auszuwählen.
Die Änderungen durch die Schuldrechtsreform sind bereits berücksichtigt.
Weber, Beatrix (1997)
Computer und Recht 1997 1997, S. 219-229.
Weber, Beatrix (1997)
Computer und Recht 1997 1997, S. 138-146.
Forschungsgruppe Recht in Nachhaltigkeit, Compliance und IT (FGR)
Alfons-Goppel-Platz 1
95028 Hof
T +49 9281 409-4370 beatrix.weber[at]hof-university.de